Seit Beginn des Jahres breitet sich das Coronavirus zunehmend in Deutschland aus und führt zu vielen Fragen und Unsicherheiten in der Bevölkerung.

Damit sie sich ausreichend informieren können, möchten wir ihnen daher an dieser Stelle ein paar Informationen und Quellen geben.

Änderung der Arbeitsabläufe in der Praxis

Falls sie unter akuten Atemwegsbeschwerden oder Symptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber leiden, bitten wir Sie aufgrund der angespannten Lage hinsichtlich des Corona-Virus und dem gleichzeitigen Auftreten von vermehrten Atemwegsinfekten und Influenzafällen (Grippe) die Praxis NICHT UNANGEMELDET zu betreten.

  • wenn Sie vermuten, Sie könnten an einer Infektion mit dem Coronavirus leiden, melden Sie sich unbedingt und ausschließlich telefonisch bei uns. Wir klären das weitere Vorgehen im Telefonat.
  • Wir bitten Sie nicht notwendige Arztbesuche bei uns zunächst aufzuschieben.
  • Abstriche zur Abklärung werden nur in bestimmten Fällen durchgeführt. Dies klären wir mit Ihnen telefonisch und ggf. nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.

Verhaltenshinweise

  • Waschen Sie regelmäßig die Hände (mindestens 20 Sekunden mit Seife)
  • Meiden Sie große Menschenansammlungen
  • Lüften Sie regelmäßig und mehrfach am Tag ausgiebig
  • >Meiden Sie Kontakt zu chronisch oder schwer kranken Personen, Schwangeren und Neugeborenen, vor allem wenn Sie vermuten Sie könnten erkrankt sein oder Symptome aufweisen
  • Sollten Sie Symptome eines Atemwegsinfektes (Husten, Schnupfen) oder Fieber aufweisen nehmen Sie zunächst telefonischen Kontakt mit uns auf

Weitere Informationen

Wer erhält einen Abstrich?

Das Robert Koch-Institut (www.rki.de) hat wissenschaftlich begründete Richtlinien veröffentlicht, die das Vorgehen regeln. Danach werden alle Patienten mit Symptomen abgestrichen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Außerdem erhalten alle Patienten mit Verdacht (durch körperliche Untersuchung oder Röntgenbild) auf eine virusbedingte Lungenentzündung.

Weiterhin werden Patienten nun abgestrichen, wenn diese akute Atemwegsbeschwerden haben und eine Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus ausüben oder zu einer Risikogruppe (s.u.) gehören.

Das bisherige Vorgehen mit der Frage nach Aufenthalt in Risikogebieten ist zugunsten der o.g. Vorgehensweise weggefallen.

Wer gehört zur Risikogruppe?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten und sollte individuell für jeden Patienten mit Vorerkrankungen geklärt werden. Als Orientierung dienen folgende Gruppen:

  • generell ältere Menschen
  • Menschen mit mindestens mittelschweren Lungenerkrankungen (COPD, Asthma, etc.)
  • Patienten mit Immunschwäche (z.B. durch Kortisondauertherapie, Einnahme von sonstigen Immunsuppressiva, etc.)
  • Patienten unter laufender Chemotherapie und/oder aktiver Tumorerkrankung

Warum werden nicht alle Patienten abgestrichen?

Aus zweierlei Gründen ist ein unreflektierter Abstrich bei allen Personen sinnlos: Einmal besteht zur Zeit generell eine hohe Aktivität anderer Atemwegserkrankungen wie grippale Infekte und der Influenze (echte Grippe). Zum anderen würde die Masse an Abstrichen die auswertenden Labore vollständig auslasten. Daher würden wichtige Nachweise für schwererkrankte Personen nicht rechtzeitig ausgewertet werden. Daher halten auch wir uns an die Vorgaben des RKI.

Warum wurden zwischenzeitlich zwei Abstriche durchgeführt?

Da eine klinische (d.h. an Hand der Symptome) Unterscheidung grippaler Infekte von einer echten Grippe (Influenza) und von Covid-19, also der durch das SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung, nicht möglich ist, wurden im konkreten Verdachtsfall jeweils ein Rachen-Nase-Abstrich auf SARS-CoV-2 sowie Influenza Typ A und B durchgeführt. Dies hilft im Verdachtsfall eine Abgrenzung zwischen Influenza-Infektion und Covid-19 vorzunehmen. Da die Grippewelle, auch durch die Ausgangsbeschränkungen in Deutschland, beendet ist, werden jetzt nur noch in ausgewählten Einzelfällen beide Abstriche durchgeführt.

Warum werden symptomlose Patienten nicht abgestrichen?

Symptomlose Patienten, die Kontakt mit einer positiv abgestrichenen Person hatten, werden bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt in Quarantäne geschickt. Ein Abstrich bei symptomlosen Patienten scheint derzeit sinnlos zu sein. Das Virus muss zunächst eine ausreichende RNA Menge bilden muss, bis diese durch den Abstrich nachgewiesen werden kann. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Patient auch Krankheitssymptome aufweist. Da zwischen Virusinfektion und Auftreten von Symptomen in Einzelfällen bis zu 14 Tagen liegen können, werden daher alle Kontaktpersonen zunächst 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt.

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation

In Isolation werden erkrankte Personen geschickt, also Personen mit Symptomen und/oder positivem Abstrichergebnis. Die Quarantäne wird für symptomlose Personen angeordnet, die Kontakt zu einem nachgewiesenem Erkrankungsfall hatten. Ziel ist es hierbei, die Inkubationszeit (bis zu 14 Tage für SARS-CoV-2) abzuwarten ob die Kontaktperson symptomatisch wird.

Wenn ich erkrankt bin, wann darf ich die Isolation wieder verlassen?

Diese Frage wird individuell beantwortet und hängt unter anderem von ihrem Beruf ab. In der Regel müssen Personen 48 Stunden symptomfrei sein und können sich dann normal verhalten. Ein negatives Abstrichergebnis wird für ambulantgeführte erkrankte Personen zur Zeit nicht gefordert. Für Patienten die stationär behandelt wurden gibt es andere Empfehlung. Dazu wird Sie Ihr Arzt und das Gesundheitsamt beraten.
Was kann passieren, wenn ich mich nicht an die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne / Isolation halte?

Sollten die untere Gesundheitsbehörde (also das zuständige Gesundheitsamt) bei Ihnen eine häusliche Isolation/Quarantäne anordnen, sollten Sie den entsprechenden Anweisungen Folge leisten. Ein Verstoß gegen die Quarantäne kann ein Bußgeld oder erheblich schwerere Strafen nach sich ziehen.

Laut § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG handelt es sich hierbei um eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. In einzelnen Bundesländern kann aus aufgrund der föderalen Struktur auch härtere Strafen geben.

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